1. Was ist die JU?
    Die Junge Union ist die politische Jugendorganisation der CDU und der CSU. Die Junge Union verfolgt die grundsätzlichen politischen Ziele der Mutterparteien und vertritt diese in der Jugend. Gleichzeitig vertritt die Junge Union die Jugend bzw. die „jungen“ Menschen innerhalb der Union. Die JU ist unabhängig von der CDU bzw. CSU organisiert und hat ihre eigenen Organe bzw. Gremien, die sie vertreten.
    Die JU ist jedoch auf Gebietsebene – wie die Mutterparteien – wie folgt organisiert:
    Stadtverband – Kreisverband – Bezirksverband – Landesverband – Junge Union Deutschlands
    Für Neuss heißt dies: Stadtverband Neuss, Kreisverband Rhein-Kreis Neuss, Bezirksverband Niederrhein – Landesverband Nordrhein-Westfalen – JU Deutschlands.
    Im Stadtverband hat die JU folgende Organe:
    Die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Ebenfalls auf Kreisverbandsebene.
    Auf Bezirksebene gibt es den Niederrheintag (Delegiertenversammlung aus den Kreisverbänden) und den Bezirksvorstand.
    Auf Landesebene gibt es den NRW-Tag (Delegiertenversammlung aus den Kreisverbänden) und den Landesvorstand.
  2. Wie werde ich Mitglied in der Jungen Union?
    Nicht jedes junge CDU-Mitglied ist zugleich Mitglied in der Jungen Union. Daher ist ein Aufnahmeantrag erforderlich, der mit einem Formular gestellt werden kann, das Du auch in diesem Internetaufritt findest. Voraussetzung ist, dass Du mindestens 14 aber noch nicht 35 Jahre alt bist. Mit dem 35. Geburtstag scheidet man grundsätzlich automatisch aus der Jungen Union aus. Ist man bereits CDU-Mitglied, bleibt man dies natürlich.
  3. Bin ich automatisch in der CDU, wenn ich JU-Mitglied bin?
    Nein, die CDU-Mitgliedschaft muss separat beantragt werden und besteht unabhängig von der JU-Mitgliedschaft.
  4. Wie teuer ist die Mitgliedschaft?
    Der Mitgliedsbeitrag ist von Stadtverband zu Stadtverband unterschiedlich, weil diese die Höhe selbst durch die Mitgliederversammlung festlegen. In Neuss beträgt der Mindestbeitrag 6,00 EUR im Jahr, also nur rund 50 cent im Monat.
  5. Was muss ich machen, wenn ich JU-Mitglied bin?
    Man ist grundsätzlich verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag in Höhe von zur Zeit 6,00 EUR pro Jahr zu entrichten. Ferner hat man die politische Zielsetzung der Mutterparteien im Grundsatz zu unterstützen – das heißt aber nicht, dass man keine eigene Meinung zu bestimmten politischen Themen haben darf. Man muss aber die grundsätzliche politische Haltung teilen.
    Zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen ist man nicht verpflichtet, aber berechtigt. Gleiches gilt für die weiteren Veranstaltungen, die die JU anbietet. Du kannst also mitmachen, wann Du willst und kannst entscheiden, welche Angebote in der JU Du nutzen möchtest. Wer sich allerdings zur Mitarbeit im Vorstand bereit erklärt oder als Delegierter wählen lässt, verpflichtet sich auch, an den entsprechenden Sitzungen teilzunehmen.
  6. Wie viele Mitglieder hat die JU?
    Die Junge Union hat bundesweit rund 150.000 Mitglieder. Im Rhein Kreis Neuss sind dies rund 1.200 und in der Jungen Union Neuss rund 400. Damit sind wir die größte politische Jugendorganisation in Neuss.
  7. Wie funktioniert die Willensbildung in der Jungen Union und wie vertritt sie ihre Ansichten nach außen?
    Die Junge Union handelt durch Ihre Organe, also z. B. die Mitgliederversammlung oder den Vorstand, die Beschlüsse fassen. Nach außen vertritt die Junge Union ihre Ansichten z. B. durch Anträge in CDU-Mitgliederversammlungen oder Parteitagen, in der CDU-Rats- oder Kreistagsfraktion oder auch in der Öffentlichkeit über die Medien. Auch durch Aktionen und Kampagnen kann man auf sich aufmerksam machen. Diese Möglichkeiten sind nicht abschließend. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ein politisches Anliegen in die Tat umzusetzen.

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